E-Zigarette am Arbeitsplatz: Darf im Büro nach Lust und Laune gedampft werden?
Bild: flickr.com // Vaping360 // CC BY 2.0
Immer mehr Raucher haben die Zeichen der Zeit erkannt und steigen auf E-Zigaretten um. Nun wird gedampft statt gequalmt. Da die E-Zigarette keine unangenehmen und giftigen Rauchwolken produziert, stellt sich vielen die Frage: „Darf man eigentlich am Arbeitsplatz dampfen“?
Die E-Zigarette – Des einen Fluch, des anderen Segens?
Was für die einen eine vielversprechende Alternative zum herkömmlichen Glimmstängel ist, ist den anderen ein Dorn im Auge. Befürworter der E-Zigarette schätzen diese, weil keine Giftstoffe verbrannt werden und, weil kein unangenehmer Geruch entsteht! Dennoch gibt es viele Kritiker des alternativen Glimmstängels. Allen Argumenten voran steht, dass auch einige der Liquids, für die E-Zigarette, Nikotin enthalten.
Obwohl das Dampfen die Raumluft wesentlich weniger belastet, als der herkömmliche Glimmstängel, bleibt der Tatbestand des Passivrauchens in den Augen der Kritiker bestehen. Und auch der süßliche Duft der verschiedenen Liquids, ist nicht jedermanns Sache!
Dampfen am Arbeitsplatz: Go oder No-Go?
An sich ist keine der beiden Meinungen falsch. Und sicherlich macht genau dies das Konfliktpotential dieser Thematik aus. Vor allem am Arbeitsplatz, an dem jeder einen beträchtlichen Teil des Tages verbringt, ist die E-Zigarette ein heiß diskutiertes Thema. Ein Büro. Zwei Meinungen. Ein Raucher. Ein Nichtraucher. Wenn ein Kollege ohne böse Absicht zur E-Zigarette greift und der andere das missbilligt, spätestens dann wird die Frage nach der Rechtslage laut. Wie ist das denn nun mit der E-Zigarette am Arbeitsplatz? Nicht ganz eindeutig. So viel sei gesagt.
Bild: flickr.com // Jesus Corrios // CC BY 2.0
Was die Rechtslage besagt
Während das Rauchen im Büro längst untersagt ist, sieht es mit dem Dampfen anders aus. Dem Gesetz nach, fällt die E-Zigarette nicht unter das Rauchverbot am Arbeitsplatz. Etwas anders sieht die Situation aus, wenn man sich das freie Bestimmungsrecht des Arbeitgebers ansieht.
Allerdings kann der Arbeitgeber auch auf dieser Grundlage das Dampfen nur dann verbieten, wenn es betriebliche Belange negativ beeinflusst. So entschied auch das Oberverwaltungsgerichts Münster im November 2014: dort wurde festgelegt, dass das Dampfen nicht gleichzusetzen sei mit dem Begriff des Rauchens. Rauchen und seine Folgen und Gefahren stünden ausschließlich mit der Verbrennung von Tabak in Zusammenhang. Dies könne bei E-Zigaretten jedoch eindeutig ausgeschlossen werden.
Bild: flickr.com // Dennis Skley // CC BY-ND 2.0
Auch wenn dieses Urteil erst einmal nur primär für NRW ausgesprochen wurde, wird erwartet, dass es eine Beispielfunktion für zukünftige Verhandlungen in anderen Bundesländern haben könnte. Ungeklärt ist noch immer, ob über weitere Richtlinien, zu denen unter anderem die Arbeitsstättenschutzverordnung gehört, ein Dampf-Verbot erzielt werden kann.
Betriebsklima sollte im Vordergrund stehen
In erster Linie sollte das Betriebsklima im Vordergrund stehen. Bemerkt man, dass die E-Zigarette bei den Arbeitskollegen und vor allem beim Vorgesetzten auf wenig Zuspruch stößt, sollte man während der Arbeitszeit auf das Dampfen verzichten.
Oft ist eine ablehnende Haltung gegenüber dem Dampfstängel damit verbunden, dass viele Menschen über das Produkt wenig wissen und es mit einer herkömmlichen Zigarette gleichsetzen. Etwas Aufklärungsarbeit kann an dieser Stelle helfen, mehr Toleranz gegenüber der E-Zigarette zu schaffen.
Dennoch sollten Nutzer der E-Zigarette Rücksicht auf ihre Kollegen nehmen und ihren Konsum soweit einschränken, dass er das Arbeitsklima nicht negativ beeinflusst. Vor allem von Vorgesetzten wird im Falle eines Konflikts in diesem Zusammenhang viel Fingerspitzengefühl verlangt.
Da der gesetzliche Rahmen hier keine eindeutige Rechtslage vorgibt, kann hier nur nach persönlichem Empfinden der verschiedenen Parteien entscheiden werden. Ein Disput kann da schnell sehr persönlich werden. Es gilt, einen Kompromiss zu finden, der für alle Mitarbeiter tragbar ist.
Da es aktuell keine eindeutige Gesetzgebung gibt, die die Nutzung von E-Zigaretten untersagt, besteht noch kein Handlungsbedarf, das Dampfen explizit zu untersagen beziehungsweise zu erlauben. Bis eine entsprechende Verordnung erlassen wird, bleibt der Umgang mit der E-Zigarette am Arbeitsplatz reine Ermessenssache.