Erklärung zum Weiterverkauf der Dark Burner Basen in Großgebinden
Liebe Kunden,
Dark Burner informierte uns per E-Mail. Diese Mail wollen wir Ihnen nicht vorenthalten:
"Unsere Basen unterliegen nicht der Tabakproduktrichtlinie, sondern dem Chemikalienrecht. Wir haben an den Fachbereich Ordnung - Bereich Lebensmittelüberwachung - der Landeshauptstadt Hannover eine entsprechende Anfrage geschickt.
In dieser Anfrage wurde dargelegt, dass unsere Basen im Prinzip eine nichtaromatisierte Vorstufe / Vorprodukt zu den eigentlichen E-Liquids sind, welche von Händler in 10ml fertig aromatisiert verkauft werden. Es wurde argumentiert, dass unsere Basen im Grunde keine fertig nutzbaren Produkte sind, sondern es sich vielmehr um Zwischen- oder Halbfertigprodukte handelt, mit welcher dann Händler oder die Selbstmischer Szene (Endkunden) eigene Liquids produzieren können.
In der Antwort auf diese Anfrage wurde bestätigt, dass die dargelegten Tätigkeiten (der Verkauf von solchen nicht aromatisierten Basen als Zwischen- bzw. Halbfertigprodukt) derzeit nicht unter den Anwendungsbereich des Tabakerzeugnisgesetzes fallen und somit keinen Registrierungs-, Mitteilungs- und/oder Übermittlungspflichten unterliegen.
Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, dass chemikalienrechtliche Anforderungen zu erfüllen sind.
Mit dieser Antwort haben wir dann ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Rechtskonformität prüfen sollte. Dieses kommt zu dem Schluss, dass unsere Basen als Gemische chemischer Substanzen einzuordnen sind und damit der REACH- und CLP-Verordnung unterliegen.
Daher erfüllen unsere Basen alle notwendigen Anforderungen an das Chemikalienrecht, welches entgegen dem Tabakproduktgesetz den Verkauf in größeren Gebinden als 10ml erlaubt. Allerdings rührt daher auch die Einschränkung auf Basen mit max. 12mg Nikotin."
Hier finden Sie unsere Dark Aromen, die wir im Angebot haben: Dark Burner Aroma