Ab welchem Alter ist E-Shisha rauchen erlaubt?
Immer wieder tauchen zahlreiche Fragen zu diesem Thema auf. Ob in Foren, Blogs oder Artikeln: das Thema E-Shisha rauchen beschäftigt verschiedenste Altersgruppen und Menschen. Mehr über die aktuell korrekte Altersfreigabe von E-Shishas erfahren Sie übersichtlich zusammengefasst in diesem Artikel.
Lange Zeit gab es nur sehr sporadische Regelungen und fast keine Gesetze zur Altersregulierung vom E-Shisha Verkauf. Anfangs konnte man schon ab 14 Jahren eine E-Shisha legal erwerben, wenn man das Einverständnis der Eltern hatte. Das lag wohl vor allem auch an der weit verbreiteten Meinung, elektrische Shishas würden kein Tabak und Nikotin enthalten. Das ist auch beim Großteil der Fall. Allerdings traf das natürlich nicht ausnahmslos auf alle Produkte zu.
E-Shishas haben zudem den allgemeinen und verdienten Ruf, weniger schädlich zu sein als normale Shishas und Zigaretten. Zu der Zeit befand sich auf den meisten tragbaren Shishas ein kleiner Schriftzug, der die Abgabe an über 16-jährige empfiehlt. So eine sprichwörtliche „Empfehlung“ hielt natürlich wenige Tankstellen, Tabak-Trafiken und andere Anlaufstellen davon ab, auch an jüngere Raucher zu verkaufen. Bis zum 1. April 2016 war es also möglich, E-Shisha auch mit 14 Jahren zu erwerben und zu konsumieren. Doch was ist dann passiert?
Grund für das neue Verbot ab diesem Datum waren unter anderem vermehrte Forderungen, von denen in der Presse berichtet wurden. Es wurde verlangt, dass sowohl nikotinfreie als auch nikotinhaltige E-Shishas für Kinder und Jugendliche verboten werden sollten. Besonders auffällig war immer wieder das Argument, der Konsum solcher Genussmittel würde die Hemmschwelle zu richtigen Zigaretten und Drogen senken. Aufrufe dieser Art, sowie eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung darüber, ob E-Shishas schädlich sind, führten dann im Jahr 2016 tatsächlich zu einem konkreten Verbot.
Fazit: Aktuell ist der Verkauf von E-Shishas, E-Zigaretten und E-Liquid an Minderjährige in Deutschland untersagt, sprich: E-Shishas sind erst ab 18 Jahren erlaubt!
Spezialfall Österreich: hier gibt es beispielsweise immer noch keine einheitliche gesetzliche Regelung für den Konsum von E-Shishas. Ausnahmen bilden Salzburg, Kärnten, Oberösterreich und Tirol, wo Ende 2015 ein Verbot unter 16 Jahren erlassen wurde.