Reisen mit der E-Zigarette: Ein kleiner Ratgeber
Reisen mit der E-Zigarette stellt so manchen Dampfer vor wichtige Fragen: Wo darf ich meine E-Zigarette nutzen, wo ist es nicht gerne gesehen oder sogar verboten? Bekomme ich in meinem Urlaubsland Zubehör wie E-Liquid und komme ich überhaupt mit einer E-Zigarette durch den Zoll?
Eine allgemeingültige Aussage zu treffen ist hier unmöglich. Die einzelnen Länder auf der Welt haben zu unterschiedliche Gesetze und Richtlinien zur elektrischen Zigarette. Auch ist in vielen Ländern die E-Zigarette nicht einmal wirklich bekannt. Auffallend ist, wenn eine „E-Zigaretten-Weltkarte“ betrachtet wird, dass
- Europäische Staaten und Australien eher einen lockeren Umgang mit der E-Zigarette pflegen (z.T. ist aber nikotinhaltiges E-Liquid verboten).
- Nordamerikanische Staaten oftmals den Verkauf und Gebrauch von E-Zigaretten erlauben mit Ausnahme in der Nähe von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und in Innenbereichen.
- E-Zigaretten in vielen muslimischen Staaten verboten sind.
- Lateinamerikanische Staaten sich nicht einig sind – entweder sind sie erlaubt oderin Staaten wie Brasilien und Argentinien verboten.
- Afrikanische Staaten zumeist andere Probleme haben wie die E-Zigarette und kaum Regellungen getroffen wurden.
Besonders interessant wird es, wenn dann ein Blick auf China und Staaten in Südost-Asien geworfen wird. China ist der globale Hauptproduzent von elektronischen Zigaretten und E-Liquid, wobei es dort illegal ist, E-Liquid mit Nikotin zu verkaufen. Auch in den Philippinen ist die E-Zigarette ein heikles Thema. Zwar werden hier inzwischen sogar hochwertige Selbstwickler-Verdampfer hergestellt und exportiert. Doch über die Medien lassen Ärzte (!) verlauten, dass die E-Zigarette Krebs verursachen kann, weil sie Nikotin enthält. Übersehen wird dabei von den „Experten“ dass Nikotin kein karzinogener Stoff ist.
So ist es momentan noch legal E-Zigaretten und E-Liquid in den Philippinen zu verkaufen bzw. zu kaufen, doch dies kann sich von einem Tag zum anderen ändern und chinesische Hersteller rechnen immer damit das der philippinische Zoll E-Zigaretten und Zubehör beschlagnahmt.
Zumeist betreffen die Verbote und Beschränkungen den Verkauf von elektrischen Zigaretten und E-Liquid und weniger den privaten Gebrauch. Dennoch sollte im Vorfeld versucht werden genauere Informationen zu erhalten. Auf welchen Wegen dies möglich ist, haben wir im nächsten Abschnitt aufgeführt. Beachten Sie bitte auch, dass sich die jeweilige Gesetzeslage/die Regelungen von Tag zu Tag ändern können!
Wie kann ich also sicher sein, ob ich in meinem Urlaubsland dampfen darf?
Sicherlich ist es um ein Vielfaches einfacher die jeweiligen Regelungen in beliebten Urlaubsländern herauszufinden, als etwas über die Regelungen zur E-Zigarette in eher exotischen Ländern zu erfahren. Dennoch bleiben dem Dampfer einige Möglichkeiten offen nach wenigen Minuten mehr zu wissen.
- Für nähere Informationen können Reiseforen und Blogs über das jeweilige Urlaubsland in Betracht gezogen werden. Hier kann eine Frage gestellt werden und die Mitglieder bzw. der Blogger mit Fachwissen werden sicherlich gerne weiterhelfen.
- Eine online Anfrage an die eigene Botschaft oder dem Konsulat im Urlaubsland kann ebenso zum Erfolg führen, um die gewünschte Information zu erhalten.
- Gut, das es das Internet gibt. Zwar gibt es hier keine hundertprozentige Sicherheit, doch sollte einmal nach Online-Shops für E-Zigaretten im Urlaubsland gesucht werden. Eine dementsprechende Anfrage beim Betreiber wird sicherlich gerne beantwortet.
- Soziale Netzwerke eignen sich ebenso für die Suche nach Informationen.
Mit der E-Zigarette im Flugzeug und am Flughafen
Eines zu Anfang: Es gibt momentan unseres Wissens weltweit keine Airline, die den Gebrauch von elektronischen Zigaretten im Flugzeug gestattet. Dies macht auch Sinn: Denn einige Airlines verkaufen stattdessen Nikotin-Inhalatoren auf den Flügen – natürlich gegen einen hohen Preis … ;-).
Wer nun gerne sein Dampfgerät mit ins Flugzeug nehmen möchte, der sollte diese vorher vollständig auseinanderbauen und ggf. sogar den Akku nicht im Handgepäck mit sich führen. Auch auf das Transportieren von einer kleinen Flasche E-Liquid sollte besser verzichtet werden. Zwar kann dies in den bekannten Beuteln für Flüssigkeiten geschehen, doch muss in diesem Fall immer damit gerechnet werden, dass ein „übereifriger“ Mitarbeiter am Flughafen dafür sorgt, dass es zu erheblichen Verzögerungen kommen kann.
Achtung! Leider ist es so, dass die Mitarbeiter an Flughäfen oder beim Zoll in einigen Ländern noch nie etwas über die E-Zigarette gehört haben. Hier kann es zu ernsthaften Verzögerungen kommen, wenn der Flughafenmitarbeiter die E-Zigarette womöglich für einen gefährlichen Gegenstand hält oder das E-Liquid für eine Droge!
Auch auf einigen Flughäfen dieser Welt ist Vorsicht geboten. So gibt es zwar auf dem Flughafen in Dubai „Raucherzimmer“, doch die Einfuhr einer E-Zigarette ist in Dubai illegal. Es sollte auf keinen Fall die Annahme gelten, dass wenn irgendwo Tabakzigaretten geraucht werden dürfen, dass dies ebenso für die E-Zigarette gilt!
Was tun, wenn es zu Problemen kommt?
Je nach Land, Regelung und leider auch „nach Laune des Flughafenmitarbeiters“ kann auch hier keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, was geschieht, wenn die E-Zigarette beanstandet wird. Wichtig ist, im Falle von Komplikationen ruhig zu bleiben.
Versuchen Sie zu erklären, was eine E-Zigarette ist. Sie müssen aber damit rechnen, dass Ihre elektrische Zigarette konfisziert wird und Sie womöglich eine Strafe zu zahlen haben. Möglich ist es sogar, dass Sie keine Einreisegenehmigung in ein Land erhalten.
Es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird und wir haben oben lediglich aufgeführt, was passieren kann. Dennoch sollten Sie vor der Reise sicherstellen, dass der Gebrauch und die Einfuhr der E-Zigarette und das Liquid im jeweiligen Land erlaubt ist. Oder Sie planen Ihren Urlaub gleich in einem Land, bei dem die Regelungen zur E-Zigarette kulant sind.
Stand 09.03.2015